a) Der/die Nutzer(in) muss Mitglied im Schwäbischen Albvereins Ortsgruppe
Bonlanden sein
b) Vor der Privatnutzung muss der / die Nutzer(in) das Vereinsheim für die Allgemeinheit
an einem Sonntag /Feiertag bewirten. Eine Bewirtung erlaubt eine Privatnutzung.
c) Der Privatnutzungs-- und der Bewirtungstermin müssen im selben Jahr liegen. Es gilt
der generelle Grundsatz: Vereinsnutzung hat immer Vorrang vor Privatnutzung.
Privatnutzung der Kelter